„Erfolg hat drei Buchstaben: TUN."
- Goethe -
Für kleine und mittlere Unternehmen stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Welche für Ihr Vorhaben ideal sind, finden wir gemeinsam heraus.
Kleine und mittlere Unternehmen (sog. KMU) werden sehr häufig als das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bezeichnet. Aus diesem Grunde unterstützt der Staat diese Firmen, wenn Berater hinzugezogen werden (müssen). Das beginnt bei uns in NRW bereits vor der eigentlichen Gründung mit dem „Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) NRW“ und setzt sich mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ kontinuierlich fort.
Die Förderungen erfolgen in Form von finanziellen Zuschüssen zu den Beratungskosten. Die Höhe dieser Förderungen ist unterschiedlich.
Die geförderten Beratungen dürfen nicht von jeder Unternehmensberaterin / jedem Unternehmensberater durchgeführt werden. Es müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllt sein, damit eine Zulassung erfolgt.
Was wird gefördert?
Beratungen zur
von Gründungskonzepten VOR der Realisierung. Ziel dabei ist die Gründung einer Vollexistenz, die Übernahme oder die mindestens 50% - Beteiligung eines Unternehmens.
In welchem Zeitraum kann der Antrag gestellt werden?
VOR Aufnahme der Geschäftstätigkeit!
Die Förderung bezieht sich auf „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU). Die Förderberechtigten lassen sich in drei Gruppen aufteilen:
Welche Beratungen werden gefördert:
bei Jung- und Bestandsunternehmen
bei Unternehmen in Schwierigkeiten